Thermofitting inklusive
Beim Kauf eines Skischuhs bei Bergfuchs ist ein einmaliges Thermofitting des Innenschuhs inklusive – einlösbar innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum.
Skischuh-Fitting für alle
Thermofitting 34,90 €
Thermische Anpassung des Innenschuhs.
Thermofitting Plus 59,90 €
Thermische Anpassung des Innenschuhs und punktuelle thermoplastische Anpassung der Skischuhschale.
Bei allen Fittings erhältst du 10 % Rabatt auf die im Rahmen des Termins empfohlenen Fittingprodukte – unabhängig davon, wo du deinen Skischuh gekauft hast.
Bergfuchs Passformgarantie
€ 99,90Direkt beim Kauf deines Skischuhs abschließbar und gültig bis zum 30. April der jeweiligen Wintersaison.
Enthalten sind:
eine individuell gewählte Skischuheinlage nach Wahl im Wert von bis zu € 69,90
das einmalige Thermofitting
drei Fittingtermine mit notwendigen Anpassungen an Innenschuh und Schale
20 % Rabatt auf die im Rahmen der Termine empfohlenen Fittingprodukte (z.B. Socken, Einlagen, Innenschuhe, etc...)
unsere Passformgarantie: Bekommen wir den Skischuh trotz der Anpassungen nicht passend, kannst du ihn gegen eine Gutschrift1 über den tatsächlich bezahlten Kaufpreis zurückgeben!
Lass dich jetzt in deiner Bergfuchs-Filiale beraten!
Bedingungen der Bergfuchs-Passformgarantie
1. Garantiegeber und Geltungsbereich
Garantiegeber ist jene Bergfuchs-Filiale, in der der Skischuh gekauft und die Passformgarantie abgeschlossen wurde: BERGFUCHS Fachgeschäft für den berg- und Wandersport Ges.m.b.H. (Filiale Wien) oder Bergfuchs, Bergsport S. Steiner Ges.m.b.H. (Filiale Graz) Die Passformgarantie kann ausschließlich direkt beim Kauf eines Skischuhs abgeschlossen werden. Sie ist personengebunden, nicht übertragbar und gilt nur für den im Pass eingetragenen Skischuh. Erfasst sind bei Bergfuchs gekaufte Alpin- und Tourenskischuhe. Ausgenommen ist stark reduzierte Abverkaufsware, insbesondere Ware aus Flohmarkt- oder Outletverkäufen.
2. Gültigkeitsdauer
Die Passformgarantie gilt ab dem Kaufdatum bis einschließlich 30. April der im Pass eingetragenen Wintersaison. Das einmalige, beim Skischuhkauf enthaltene Thermofitting kann unabhängig davon innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum in Anspruch genommen werden. Es zählt nicht als einer der drei Fittingtermine. Nicht konsumierte Leistungen verfallen nach Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeitsdauer. Eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen.
3. Enthaltene Leistungen
Die Passformgarantie umfasst:
- ein einmaliges Thermofitting des Innenschuhs,
- eine fachlich geeignete, lagernde Skischuheinlage mit einem regulären Verkaufspreis von bis zu € 69,90,
- drei zusätzliche Fittingtermine,
- die bei diesen Terminen erforderlichen thermischen und mechanischen Anpassungen an der vorhandenen Skischuhschale und am serienmäßigen Innenschuh oder an einem bei Bergfuchs zusätzlich gekauften Innenschuh,
- benötigtes Verbrauchsmaterial wie Anpassungspads und Tapes,
- 20 % Rabatt auf die im Rahmen der Fittingtermine fachlich empfohlenen und gekauften Fittingprodukte.
Bei Wahl einer höherpreisigen Einlegesohle ist die Differenz zum regulären Verkaufspreis aufzuzahlen. Eine bereits benutzte oder angepasste Einlegesohle kann nicht getauscht werden. Der Rabatt gilt nur für den eingetragenen Skischuh und für Produkte, die im Zuge des jeweiligen Termins fachlich empfohlen und gekauft werden. Er ist nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar.
4. Fittingtermine
Die Fittingtermine müssen vorab mit der jeweiligen Bergfuchs-Filiale vereinbart werden. Die Terminvergabe erfolgt abhängig von den verfügbaren Werkstatt- und Personalkapazitäten. Ein Anspruch auf eine sofortige Anpassung oder einen Termin zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.
Als Fittingtermin gilt jeder gesondert vereinbarte, durchgeführte und im Pass dokumentierte Termin. Das Thermofitting wird separat eingetragen und verbraucht keinen der drei Fittingtermine.
Der Kunde hat den Fitting-Pass, den betreffenden Skischuh sowie die beim Skifahren verwendeten Socken, Einlagen und sonstigen Fittingprodukte zum Termin mitzubringen.
5. Rückgabe bei erfolgloser Anpassung
Bestehen nach Ausschöpfung aller drei dokumentierten Fittingtermine weiterhin wesentliche Passformprobleme, kann der eingetragene Skischuh bei der kaufenden Filiale im Rahmen der Passformgarantie zurückgegeben werden. Bergfuchs kann nach eigener fachlicher Einschätzung auch bereits vor Ausschöpfung aller drei Termine einer Rückgabe zustimmen, wenn weitere Anpassungen nicht sinnvoll oder nicht erfolgversprechend erscheinen. Ein Anspruch des Kunden auf eine vorzeitige Rückgabe besteht nicht. Die Rückgabe muss spätestens bis zum Ablauf der Passformgarantie am 30. April der eingetragenen Wintersaison erfolgen.
6. Gutschrift
Bei einer berechtigten Rückgabe erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des tatsächlich bezahlten Kaufpreises des zurückgegebenen Skischuhs.
Die Gutschrift:
- ist für das gesamte Bergfuchs-Sortiment einlösbar,
- unterliegt den allgemeinen Bedingungen für Bergfuchs-Gutschriften,
- kann nicht bar ausbezahlt werden.
Nicht gutgeschrieben oder erstattet werden:
- der Preis der Passformgarantie,
- die inkludierte Einlegesohle,
- Aufzahlungen auf eine höherpreisige Einlegesohle,
- weitere verwendete oder individuell angepasste Fittingprodukte,
- bereits erbrachte Dienstleistungen.
7. Voraussetzungen für die Rückgabe
Der Skischuh muss vollständig, gereinigt und gemeinsam mit allen ursprünglich enthaltenen Zubehörteilen zurückgegeben werden. Dazu zählen insbesondere:
- der serienmäßige Innenschuh,
- Originaleinlagen,
- Spoiler,
- Keile,
- Schnallen- und Sohlenzubehör sowie
- sonstige mitgelieferte Bestandteile.
Eine Rückgabe im Rahmen der Passformgarantie ist ausgeschlossen bei:
- übermäßiger, über den üblichen Gebrauch hinausgehender Abnutzung,
- Beschädigung des Schuhs,
- unsachgemäßer Verwendung, Pflege oder Lagerung,
- Verlust von Zubehör- oder Originalteilen,
- Veränderungen oder Bearbeitungen durch den Kunden, einen anderen Händler oder eine andere Werkstatt,
- nachträglich geänderten Anforderungen oder persönlichen Vorlieben, etwa hinsichtlich Flex, Gewicht, Farbe, Einsatzbereich oder Fahrverhalten,
- Verletzungen, Operationen, medizinischen oder orthopädischen Veränderungen sowie sonstigen wesentlichen Veränderungen der Fußform nach dem Kauf.
Normale, durch die bestimmungsgemäße Erprobung des Skischuhs entstandene Gebrauchsspuren stehen der Rückgabe nicht entgegen.
8. Verlust des Fitting-Passes
Bei Verlust des Papierpasses verfällt die Passformgarantie nicht automatisch. Der Kunde muss den ursprünglichen Kaufbeleg vorlegen. Bergfuchs prüft anschließend, ob Abschluss, Gültigkeit und bisherige Inanspruchnahme der Passformgarantie nachvollzogen werden können. Kann der Kauf oder der Umfang der bereits konsumierten Leistungen nicht ausreichend festgestellt werden, kann eine Leistung aus der Passformgarantie abgelehnt werden.
9. Gesetzliche Gewährleistung
Die Bergfuchs-Passformgarantie ist eine freiwillige, entgeltliche Zusatzleistung. Sie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bei mangelhafter Ware weder ein noch ersetzt sie diese. Gesetzliche Ansprüche können unabhängig von der Passformgarantie geltend gemacht werden. Eine freiwillige Garantie darf diese gesetzlichen Rechte nicht beschneiden.





